Visagist/in – Make-up Artist – Maskenbildner/in
Wer ist was? – Was ist wer?
Das Berufsbild des Visagisten/Make-up Artists, seine Berufsbezeichnung und die Anforderungen an seine Qualifikation haben sich in den letzten Jahren wesentlich verändert. Waren der Visagist/Make-up Artist in Deutschland bisher oft nur für das Schminken zuständig, machten Hairstylisten die Frisuren und für Spezialeffekte wurden weitere Spezialisten (Maskenbildner) benötigt. Diese unterschiedlichen Disziplinen werden heute von einer einzigen Person qualifiziert gefordert. Mehr noch - einst eher handwerklich orientierte Bereiche werden in zunehmenden Maße von kreativen Zielerwartungen bestimmt.
In dem Maße, wie sich das Beherrschen der einzelnen Disziplinen zunehmend auf eine Person konzentrierte und sich die Tätigkeitsfelder erweiterten, entstand auch – orientiert an den internationalen Berufsbezeichnungen – in Deutschland eine ganze Reihe neuer Berufsbezeichnungen. Zu der ursprünglichen Berufsbezeichnung Maskenbildner entstanden neue Berufsbezeichnungen wie Visagist, Make-up Artist, Make-up Designer und andere.
Durch bis heute fehlende staatliche Ausbildungsrichtlinien (Ausnahme Maskenbildner) ist es zu einer willkürlichen Verwendung dieser „neuen“ Berufsnamen gekommen, mit der Folge, dass die spezifischen, die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder erfüllenden, Qualifikationen sich in der Regel nicht eindeutig aus diesen "Berufsbezeichnungen" ablesen lassen.
Dies hat einschneidende Auswirkungen für den Ausbildungssuchenden bei der Wahl einer Visagisten/Make-up Artist-Ausbildung bzw. eines Ausbildungsanbieters. Begriffe wie Make-up Schule, Make-up Artist Schule, Visagistenschule, Make-up Akademie oder „freie“ Bezeichnungen mit Berufsabschlüssen wie Visagist/in, Make-up Artist usw. finden sich im Internet in Hülle und Fülle. Und es werden täglich mehr.
Eine erste Orientierungshilfe bietet die Klärung der Frage, welche Tätigkeitsfelder bietet dieser Beruf heute (siehe TÄTIGKEITSFELDER).