
1. Ausbildung zum/r staatlich anerkannte/n Maskenbildner/in.
Die Ausbildung zum Maskenbildner ist eine staatliche Ausbildung*, verbindlich geregelt nach gesetzlicher Ausbildungsverordnung (Ausbildungs-Rahmenplan, Stundentafel, Prüfungsordnung, etc.), Dauer 3 Jahre (Duales System)*) auch von wenigen Privatanbietern angeboten, aber ausschließlich nach Regeln der gesetzlichen Ausbildungordnung
2. Ausbildung zum Make-up Artist
Ausbildung nur durch Privatanbieter, Ausbildung nicht verbindlich geregelt*, daher sehr unterschiedliche Ausbildungsinhalte (meist nur durch Kursprogramme beschrieben), Dauer 1 Monat bis 1 Jahr
*) Ausnahme FACE ART ACADEMY (Ausbildung nach Ausbildungsordnung: Ausbildungs-Rahmenplan, Stundentafel, Prüfungsordnung, etc., qualifizierte Dozenten - entsprechend der gesetzlichen Ausbildungsverordnung für Maskenbildner/Friseure) siehe DAS STUDIUM AN DER FAA
3. Ausbildung zur Visagist/in
Ausbildung nur durch Privatanbieter, mehrheitlich Kurz-Kurse (ungeregelt), Dauer 2 Tage bis ca. 2-3 Monate